Ausbildung und Karriere
Nach dem Jurastudium war Lutz als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut tätig. Parallel dazu konnte er seine Dissertation abschließen. Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat am OLG Hamburg mit Stationen u.a. an der Urheberrechtskammer des LG Hamburg, beim NDR, Freshfields Bruckhaus Deringer (FBD) und Hengeler Mueller, wurde Lutz im August 2003 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seine erste Tätigkeit als Anwalt nahm er im Bereich IP/IT bei FBD in Hamburg und London auf. 2011 wechselte er als Partner zu Fritze Wicke Seelig (FPS). Darauf folgte eine weitere berufliche Station bei Norton Rose Fulbright.
Vor seiner Tätigkeit bei YPOG war Lutz bei Eversheds Sutherland tätig. Dort beriet Lutz als Partner bei nationalen und internationalen IT-Projekten und Outsourcing-Vorhaben sowie bei Fragen des Softwarelizenz-, Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Dr. iur. (Universität Hamburg)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- BDSG Kommentar,
in: BDSG/DSGVO/BDSG (23. Auflage), Plath (Hrsg.), Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2018