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Partner

Matthias Kresser

Berlin / Hamburg

Matthias berät Banken, Kreditfonds und sonstige Kreditgeber, Startups, starkwachsende und andere Unternehmen, Private Equity und VC Fonds und sonstige Investoren kreditgeber- und kreditnehmerseitig bei Fremdfinanzierungen aller Art, mit einem Schwerpunkt im Bereich Venture & Growth Debt, Akquisitionsfinanzierungen und Fonds Finance.
Daneben hat er langjährige Erfahrung bei der Beratung von Investoren und Unternehmen in Krisensituationen, im Rahmen von Insolvenzen sowie bei Distressed M&A Transaktionen.

Ausbildung und Karriere

Matthias studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und an der London School of Economics and Political Science (LSE).
Vor seiner Tätigkeit bei YPOG, arbeitete er bereits ein Jahr bei SMP und mehrere Jahre als Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Hamburg mit einem Schwerpunkt im Bereich Restrukturierung & Insolvenz.

Erfahrung

Zuletzt beriet Matthias vor allem:

  • die Canadian Imperial Bank of Commerce (CIBC) beim Abschluss mehrerer Venture Debt und Akquisitionsfinanzierungen, u.a. für die Veda Gruppe, DataGuard und VMRay
  • die Raiffeisen Bank International (RBI) beim Abschluss einer Venture Debt Finanzierung
  • Banco Santander und verschiedene Venture Debt Fonds zu den deutschrechtlichen Aspekten verschiedener Venture Debt Finanzierungen
  • Dealfront beim Abschluss einer EUR 30 Mio. Kreditfinanzierung
  • IDnow beim Abschluss einer EUR 60 Mio. ARR Kreditfinanzierung (Co-Federführung)
  • Seller X beim Abschluss einer Venture-Debt-Finanzierung im Rahmen einer USD 500 Mio. Finanzierungsrunde
  • Everphone und Moss im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Aspekten der jeweiligen Asset-Backed-Finanzierungen
  • Synapticon, German Bionic Systems, Workmotion, Formelskin, Magazino, Quantum Systems, Next Gen Foods, mirelo.ai, Comtravo und weitere Startups beim Abschluss von Venture-Debt-Finanzierungen
  • Gesellschafter von Flink, Advastore, Foodji, Wingcopter, Habyt, Razor und Expertlead im Zusammenhang mit deren Venture-Debt-Finanzierungen
  • die Gesellschafter von sofatutor zu den finanzierungsrechtlichen Aspekten beim Verkauf an Emeram Partners
  • mehrere Venture Capital Fonds beim Abschluss von Capital Call Facilities und Kreditlinien zur Finanzierung der Kapitalbeteiligung der Fonds-Initiatoren
  • Sarbacane beim Erwerb von Rapidmail und der damit zusammenhängenden Akquisitionsfinanzierung
  • BPE Private Equity beim Abschluss mehrerer Akquisitionsfinanzierungen
  • IDnow beim Erwerb der Wirecard Communication Services aus der Insolvenz und beim Erwerb von Ariadnext
  • publity AG bei der Tokenisierung von bis zu 50 Millionen Aktien ihrer Tochtergesellschaft PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
  • Quadrille, Ventech, 468 Capital, Mosaic, Lakestar, ForceOverMass und weitere deutsche und internationale Venture Capital-Investoren bei bzw. im Zusammenhang mit deren Investitionen in Portfoliogesellschaften (in Deutschland)

Im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit für Freshfields Bruckhaus Deringer beriet Matthias unter anderem:

  • die OSRAM Licht AG bei der Veräußerung des Leuchtengeschäfts Siteco an einen Investmentarm der Beratungsgesellschaft Stern Stewart & Co.
  • die Hamburg Commercial Bank AG bei einer Liability Management Exercise im Zusammenhang mit von ihr ausgegebenen hybriden Kapitalinstrumenten
  • die Air Berlin Gruppe im Vorfeld der Insolvenz und bei der Insolvenzantragsstellung
  • die BARTEC-Gruppe bei ihrer finanziellen Restrukturierung, die einen Eigentümerwechsel, eine Eigenkapitalzufuhr und eine erhebliche Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten beinhaltete
  • eine deutsche Bank bei der finanziellen Restrukturierung ihres größten Einzelkreditengagements (EUR 1,7 Mrd.) im Schifffahrtssektor

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • LL.M. (London School of Economics and Political Science)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Rangrücktrittsvereinbarungen in der Beratungspraxis,
    Der Betrieb (DB) 2016, S. 33 ff. (gemeinsam mit Dr. Lars Westpfahl)
  • Positive Fortführungsprognose trotz fehlender Ertragsfähigkeit? – Zur Überschuldung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO, insbesondere bei kriselnden Assetfinanzierungen,
    Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2012, S. 1733 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Bitter)
  • Debt-equity-swaps im Insolvenzplanverfahren de lege ferenda,
    Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) 2010, S. 1409 ff.
Matthias  Kresser

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