Felix berät nationale und internationale Zahlungs- und E-Geld-Institute, Banken, Finanzdienstleister sowie sonstige im Finanzsektor tätige Unternehmen zu aufsichtsrechtlichen Fragen, einschließlich Fragestellungen aus den Bereichen Geldwäsche und Compliance. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Beratung von Zahlungsdienstleistern und FinTech-Unternehmen.
Ausbildung und Karriere
Felix studierte Jura an der Universität zu Köln. Er absolvierte ein LL.M. Studium an der University of Cape Town (UCT). Vor seiner Tätigkeit bei YPOG arbeitete er als Rechtsanwalt bei GÖRG im Bereich Banken- und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht. Zudem war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Großkanzlei tätig.
Erfahrung
Vor seiner Tätigkeit bei YPOG beriet Felix unter anderem:
- mehrere Unternehmen im Rahmen von BaFin-Erlaubnisverfahren für das Betreiben des E-Geld-Geschäfts (E-Geld-Institut) und für das Erbringen von Zahlungsdiensten (Zahlungsinstitut)
- mehrere Zahlungs- und E-Geld-Institute zu verschiedenen zahlungsdiensteaufsichtsrechtlichen Fragestellungen
- ein Kreditinstitut zu den aufsichtsrechtlichen Aspekten des Auslagerungsmanagements (einschließlich der Anforderungen gemäß DORA)
- mehrere Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Geschäftsmodelle zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- LL.M. (University of Cape Town)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
-
§ 27 ZAG — Organisationspflichten
in: Casper/Terlau (Hrsg.), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: ZAG, 3. Aufl. 2023 (Co-Autor)