Sebastian berät Asset-Manager und Investmentfonds gesellschafts- und aufsichtsrechtlich zu Fragen der Fondstrukturierung, bei Co-Investitionen, internen Reorganisationen, laufenden operativen Angelegenheiten und sonstigen Fragen der kollektiven Vermögensanlage.
Ein weiterer Schwerpunkt von Sebastians Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts (insbesondere im GmbH- und Aktienrecht unter Einschluss der Bezüge zum Kapitalmarktrecht und zur unternehmerischen Mitbestimmung) sowie bei Umwandlungsmaßnahmen und Unternehmensreorganisationen.
Sebastian berät und begleitet seine Mandanten darüber hinaus auch in Konfliktsituationen.
Der US-Verlag Best Lawyers® zählt Sebastian in seinem aktuellen Ranking in Kooperation mit dem Handelsblatt® zu den besten Anwälten in Deutschland für den Bereich Litigation.
Ausbildung und Karriere
Sebastian studierte Jura in Köln und Manchester und war danach für einige Jahre als Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln tätig. Vor seiner Tätigkeit bei YPOG arbeitete er mehrere Jahre bei SMP und als Partner einer Gesellschaftsrechtsboutique. Sebastian ist Mitautor eines Kommentars zum Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie eines BGB-Kommentars und veröffentlicht regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen.
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Dr. iur. (Universität zu Köln)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- „Vorstandsbericht mit nur exemplarisch (nicht: abschließend) angeführten Gründen für künftigen Einsatz des genehmigten Kapitals“,
EWiR 2021, 743 – 744 - Gesamtvermögensgeschäfte und ungeschriebene Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung im GmbH-Recht
Festschrift für Barbara Grunewald zum 70. Geburtstag, 2021, S. 1071 ff. - Kommentierung der §§ 793–808 BGB — Inhaberschuldverschreibung
in: Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Nomos-Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2021 - Vertretung der AG durch Aufsichtrat auch bei Vertrag mit Ein-Personen-Gesellschaft eines Vorstandsmitgliedes
EWiR 2019, S. 199 f. (gemeinsam mit Matthias Schatz) - Kommentierung der §§ 311–318 AktG — Faktischer Konzern
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014 (zusammen mit Matthias Schatz); 5. Auflage 2019 - Kommentierung Anhang § 117 AktG — Haftung von Stimmrechtsberatern
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014; 5. Auflage 2019 - Die Zuständigkeitsordnung im unverbundenen Verein und im Verein als Gruppenspitze — Eine rechtsformvergleichende Untersuchung unter Einbeziehung von AG und GmbH mit praktischen Beispielen aus dem Bereich der Vereine der Fußballbundesligen
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Verlag Duncker & Humblot, 2017; zugleich Diss., Universität zu Köln, 2015; besprochen von Leuschner, npoR 2017, S. 275; ausgezeichnet mit dem W. Rainer Walz Preis 2017 - Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterprivatkonten – illegale Bankgeschäfte?
WM 2014, S. 285–292 (gemeinsam mit Wien-and Meilicke) - Aktienrechtsnovelle 2012/2013: Verkürzung des Spruchverfahrens auf eine Instanz?
AG Report 2013, R59 (gemeinsam mit Daniel Lochner) - Keine Festsetzung der Abfindung im Spruchverfahren aufgrund mehrheitskonsensualer Schätzung
EWiR 2013, 703–704 (gemeinsam mit Matthias Schatz) - Nichtigkeit von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat
EWiR 2013, 333–334 (gemeinsam mit Matthias Schatz) - Untreuestraftaten von Aufsichtsratsmitgliedern wegen satzungswidriger Abrechnung von Sitzungsgeldern
EWiR 2013, 27–28 (gemeinsam mit Matthias Schatz)