Matthias berät börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen sowie Gesellschafter und Organmitglieder im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Konzernrecht einschließlich kapitalmarktrechtlicher Bezüge, sowie im Umwandlungsrecht. Ein praktischer Fokus seiner Tätigkeit in jüngerer Zeit liegt in der Begleitung wagniskapitalfinanzierter Unternehmen beim Übergang in die kapitalmarktfähige Rechtsform einer AG oder SE.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Über besondere Erfahrung verfügt Matthias im Bereich aktienrechtlicher Auseinandersetzungen (Organhaftungsprozesse, Beschlussmängelklagen, Spruchverfahren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung eines Sonderprüfers oder besonderen Vertreters) sowie in der Begleitung streitiger Hauptversammlungen. Darüber hinaus ist Matthias regelmäßig als Parteivertreter und Schiedsrichter in Post-M&A-Schiedsverfahren und Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt tätig.
Das JUVE Handbuch listet Matthias als häufig empfohlenen Berater im Bereich Gesellschaftsrecht, das Handelsblatt (in Zusammenarbeit mit dem Best Lawyers Verlag) zählt ihn zu den besten Anwälten in Deutschland für den Bereich Konfliktlösung. Von Mandanten wird Matthias als
„Experte für Vorstandshaftung“, „hervorragender Gesellschaftsrechtler, insbesondere sehr versiert im Aktien- und SE-Recht; für viele unserer Portfolio-Companies der Go-to Guy für SE-Umwandlungen und Umstrukturierungen“ charakterisiert, Wettbewerber loben ihn als „fachlich exzellent, durchsetzungsstark vor Gericht“ sowie "erfahren und gut" (Juve Handbuch 2023/2024).
Ausbildung und Karriere
Matthias studierte Jura in Bonn, Köln, Valladolid und an der Harvard Law School. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Bevor er YPOG (im Jahr 2021) und SMP (im Jahr 2017) mitgründete, war Matthias als Partner bei Meilicke Hoffmann & Partner sowie als Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Matthias hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu gesellschaftsrechtlichen Themen. Er ist Mitverfasser eines Kommentars zum Aktien- und Kapitalmarktrecht.
Erfahrung
Zuletzt beriet Matthias vor allem folgende Mandate:
- Porsche Automobil Holding SE beim SE-Formwechsel von Isar Aerospace
- Taxfix bei AG-Formwechsel und SE-Gründung
- Beratung diverser Investoren im Zusammenhang mit der Gründung der advastore SE
- flaschenpost bei AG-Formwechsel, SE-Gründung, Gestaltung der Governance- und Konzernstruktur sowie beim Exit an Oetker
- Flink beim Aufbau einer SE-Holdingstruktur sowie bei der Gestaltung der Gruppenstruktur für das Deutschland- und Europageschäft
- Trade Republic zu diversen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- Ströer in Post-M&A-Verfahren vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren
- Vertretung des Mehrheitsaktionärs einer börsennotierten SE in streitiger Hauptversammlung
- Beratung diverser aktueller und ehemaliger Organmitglieder (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder) zu Organhaftungsthemen in börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften
- Vertretung von Gesellschaftern in diversen Gesellschafterstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Attorney-at-Law (New York)
- Wirtschaftsmediator
- Dr. iur. (Universität Köln)
- LL.M. (Harvard)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Praxisrelevante Rechtsfragen der Gründung und Governance einer monistischen SE,
in: AG 2024, 569 (Heft 16) (gemeinsam mit Dr. Christoph Lüttenberg) - Die Bestellung eines Prozesspflegers für einen prozessunfähigen Streitverkündungsempfänger
Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 5/2023, S. 268 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Vertretungsmacht des besonderen Vertreters als abgespaltener Teil der umfassenden Vertretungsmacht des Vorstands einer AG
in: EWiR 22/2022, S. 677 f. - Bestellung eines Prozesspflegers in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 31/2022, S. 1473 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Anwendbarkeit des Art. 25 Brüssel-Ia-VO auf Gerichtsstandsvereinbarungen deutscher Personengesellschaften mit ausländischen persönlich haftenden Gesellschaftern
in: EWiR 21/2022, S. 670 f. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Besonderheiten der börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE)
in: Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 5. Aufl., 2022 (gemeinsam mit Dr. Eberhard Vetter) - Juristische Personen und Personengesellschaften als besonderer Vertreter i.S.d. § 147 Abs. 2 AktG
Festschrift für Thomas Heidel, 2021, S. 713 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) -
Das Informationsrecht des besonderen Vertreters i.S.d. § 147 AktG im Spiegel der Rechtsprechung
Festschrift für Barbara Grunewald zum 70. Geburtstag, 2021, S. 961 ff. - Kommentierung des § 246a AktG
in: Hirte/Heidel (Hrsg.), Das neue Aktienrecht — nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung, 2020 - Haftung für Rechtsverteidigungskosten des Vertragspartners wegen Klageerhebung in den USA entgegen einer Gerichtsstandsvereinbarung
EWiR 2020, S. 95 f. - Rechtsfragen der Venture-Capital-Finanzierung in der Aktiengesellschaft
Festschrift für Eberhard Vetter zum 70. Geburtstag, 2019, S. 681 ff. - Keine Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats in SE nach Umwandlung aus AG ohne mitbestimmten Aufsichtsrat,
EWiR 2019, S. 655 f. - Vertretung der AG durch Aufsichtsrat auch bei Vertrag mit Ein-Personen-Gesellschaft eines Vorstandsmitgliedes,
EWiR 2019, S. 199 f. (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Kommentierung der §§ 29, 32, 41, 42, 42a, 46 Nr. 1–1b GmbHG – Buchführung und Ergebnisverwendung
in: Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen (Hrsg.), Bilanzrecht, 2017 (gemeinsam mit Falko Braun) - Die Abwahl des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung
NJW-Spezial 2016, S. 335–336 (gemeinsam mit Philipp Stein) - Beschlussvereitelung durch den Versammlungsleiter und Reaktionsmöglichkeiten der Aktionäre
AG 2015, S. 696–708 - Zum isolierten Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters
EWiR 2015, S. 599–600 - Kommentierung des § 246a AktG – Freigabeverfahren
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2019 - Kommentierung der §§ 311–318 AktG – Faktischer Konzern
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2019 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Keine Festsetzung der Abfindung im Spruchverfahren aufgrund mehrheitskonsensualer Schätzung („Ergo/ Victoria“)
EWiR 2013, S. 703–704 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Nichtigkeit von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat
EWiR 2013, S. 333 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Pflicht des Aufsichtsrats zur eigenständigen Risikoanalyse („Porsche/Piëch“)
EWiR 2013, S. 229–230 (gemeinsam mit Thomas Heidel) - Untreuestraftaten von Aufsichtsratsmitgliedern wegen satzungswidriger Abrechnung von Sitzungsgeldern
EWiR 2013, S. 27–28 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Verfassungsmäßigkeit der Macrotron-Rechtsprechung zum Delisting
EWiR 2012, S. 483–484 - Der Missbrauch der Anfechtungsbefugnis durch den Aktionär und die Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts
Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht (AHW), Carl Heymanns Verlag, 2012, 389 Seiten; besprochen von Vetter, NZG 2012, S. 773; Fleckner, WM 2012, S. 2122; Noack, Handelsblatt-Rechtsboard vom 04.03.2013 - Von der Allzuständigkeit kalifornischer Gerichte [Anm. zu „Yahoo! Inc. v. La Ligue Internationale contre le Racisme et l'Antisémitisme (LICRA)" (433 F.3d 1199, 9th Cir. 2006)]
IPRax 2006, S. 292–297 (gemeinsam mit Eckart Gottschalk)