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Associated Partner*

Dr. Benedikt Flöter

Benedikt berät Investoren und Start-Ups aus dem Venture Capital-Ökosystem zu Fragen des IP/IT-Rechts mit besonderem Fokus auf innovative Technologien im Rahmen von Finanzierungsrunden, bezüglich geschäftsmodellbezogener Fragestellungen und im Rahmen laufender Beratung im operativen Geschäft.

Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Erstellung von Softwarelizenz-, Kooperations- und F&E-Verträgen, insbesondere mit Bezug auf Künstliche Intelligenz, Maschine Learning und Deep Learning-Technologien. Erfasst sind rechtliche Fragen des Intellectual Property und Informationstechnologierechts hinsichtlich der Entwicklung, Trainings, Schutz und der Verwertung von von KI-Software (AI-as-a-Service), einschließlich regulatorische Fragen der Compliance und des Datenschutzrechts. Benedikt berät darüber hinaus jegliche Art von SaaS-Plattformen im Allgemeinen, einschließlich Lizenz- und Nutzungsbedingungen im B2B und B2C-Bereich.

Ein weiterer Fokus liegt in der Beratung von Anbietern aus dem Krypto- und web3-space, wie z.B. Wallet- und Blockchain-Providern, Routing-Aggregatoren, web3-Gaming Plattformen oder Digitalagenturen, Künstlern oder Publishern bei der Umsetzung von  NFT-Projekten.

Besondere Erfahrung besteht zudem bei der Verhandlung von IP-Lizenzen für Ausgründungen im Universitätsbereich.

Ausbildung und Karriere

Benedikt studierte Jura in Konstanz, Warwick (UK) und Bonn und im Rahmen seiner Dissertation als Visiting Scholar am Chicago-Kent College of Law. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg u.a. in der IP-Abteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei, einer spezialisierten IP-Boutique und der Wettbewerbs- und Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Bevor Benedikt sich YPOG angeschlossen hat, war er als Senior Associate bei Taylor Wessing in Hamburg und Berlin tätig.

 

Erfahrung

Zu Fragestellungen der Entwicklung, der Nutzung und des Vertriebs von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning Software sind insbesondere folgende Mandanten zu nennen:

  • Durchführung von Risikoklassifikationen nach der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)
  • Beratung von Unternehmen beim Einsatz und dem Fine-Tuning von Open-Source Large Language Modellen, einschließlich Fragestellungen der Nutzung von Trainingsdaten sowie der Entwicklung von Lizenzmodellen für den SaaS und on-prem Vertrieb
  • Beratung eines RegTech Start-Ups zu Softwarevertriebsverträgen für Risikoklassifikations- und Management-Software für die europäische KI-Verordnung
  • Rechtliche Beratung von Unternehmen bei Entwicklung von ChatBots für interne Nutzung sowie im Rahmen von B2B-Vertriebsverträgen im Hinblick auf IP/IT sowie datenschutzrechtliche und regulatorische Fragestellungen
  • Beratung eines LegalTech Start-Ups bezüglich Kooperations- und Softwarevertriebsverträgen unter Einbeziehung daten- und berufsrechtlicher Besonderheiten
  • Erstellung eines Gutachtens nach deutschen und europäischen Urheber- und Datenschutzrecht zur Frage des Scrapings öffentlich zugänglicher Medieninhalte mit rechtsvergleichenden Bezügen zum US-amerikanischen Recht
  • Begleitung des ersten kommerziellen Anbieters von 3D Avataren auf Grundlage der NeRF (Neural Radiance Fields)-Technologie zur Transformation von 2D Bildvorlagen bei der Markteinführung im B2B und B2C-Bereich, einschließlich datenschutzrechtlicher Beratung
  • Laufende Beratung einer KI-getriebenen Software-Plattform für Digitale Rufbusse, insbesondere im Bereich des Software-Lizenzrechts und von Data Sharing-Verträgen
  • Unterstützung eines Anbieters von KI-Software zur Simulation von Strömungsfilmen für den Automobilbau bei Verhandlung eines R&D-Vertrags mit einem OEM-Hersteller
  • Laufende Beratung einer B2B-Waste-Manangement-Platform im Rahmen von Outsourcing- und Kooperationsverträgen
  • Begleitung eines Anbieters von Personalisierungs-, Experimentier- und Test-Tools für dynamische Websites
  • Beratung eines Anbieters für KI-generierte automatisierte Preissetzung in Online-Shops bei der Integration ihres Prototypens in das ERP-System eines Kunden

Mandate aus dem NFT-, krypto- und web3-Bereich:

  • Erstellung von Nutzungsbedingungen für eine Vielzahl führender Anbieter von Krypto-Wallets im B2B und B2C-Bereich
  • Beratung bei der Entwicklung von B2B-Service Verträgen des führenden Aggregators von Bridging-Services
  • Erstellung von Infrastructure-as-a-Service und Data-Sharing-Verträgen zwischen Wallet- und Blockchain-Providern
  • Entwicklung von IP-Lizenzverträgen und -Serviceverträgen für Anbieter von Collectibles und Social-Games
  • Beratung von Digitalagenturen zur Erstellung und Issuing von gebrandeten NFT Kollektionen
  • Erstellung von B2C Nutzungsbedingungen von Web3-Gaming Anbietern
  • Beratung von Rechteinhabern, u.a. im Sportsmarketing, bei der Erstellung eigener NFT Kollektionen

 

Vorträge

* kein Partner i.S.d. PartGG

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Dr. iur. (Universität Bonn)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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Dr. Benedikt Flöter

Direktnachricht an Dr. Benedikt Flöter