David berät nationale und internationale Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie andere im Finanzsektor tätige Unternehmen zu aufsichtsrechtlichen Fragen, einschließlich Fragestellungen aus den Bereichen Geldwäsche und Compliance. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung zu Distributed-Ledger-Technologie-(DLT-)basierten Geschäftsmodellen und den Herausforderungen, die ein sich stetig weiter entwickelndes regulatorisches Umfeld mit sich bringt.
Ausbildung und Karriere
David studierte Jura an der Bucerius Law School in Hamburg, wo er auch promovierte, und an der University of Oxford. Vor seiner Tätigkeit bei YPOG war David als Anwalt im Bereich Fondsstrukturierung und Investmentaufsichtsrecht bei SMP tätig, sowie in einer Hamburger Boutique-Kanzlei mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und M&A.
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Dr. iur. (Bucerius Law School)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Die Regulierung von E-Geld Token - Analyse und Einordnung im regulatorischen Kontext (insbesondere MiCA),
BKR 2023, S. 373 (gemeinsam mit Dr. Carsten Lösing) - Missbrauch der Vertretungsmacht statt § 179a AktG analog – ein Fortschritt für die M&A Praxis?,
NZG 2022, S. 1383 (gemeinsam mit Hubertus Leo) - Das Gesellschaftsregister gemäß MoPeG
NZG 2022, S. 243 - (Erneute) Novellierung des Geldwäschegesetzes zum 1.8.2021 durch das „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“,
NZG 2021, S. 957 - Der wirtschaftlich Berechtige – Begriffskonturierung im systematischen Kontext des Geldwäschegesetzes,
NZG 2021, S. 323 - „Naming and Shaming“ im Zeitalter der digitalen Plattformökonomie,
BKR 2020, S. 335 - Investor-Onboarding bei Private Equity und Venture Capital Fonds,
WM 2020, S. 1009 (gemeinsam mit Lennart Lorenz und Joel El-Qalqili,) - Zur Sachqualität und Eigentumsfähigkeit von Kryptotoken,
BKR 2020, S. 76 - Rechtswidrigkeitszusammenhang und Schutzzweck der Norm,
Diss., Nomos, Studien zum Zivilrecht 28, 2020 - Die (Nicht-)Anwendbarkeit des KAGB in praxisrelevanten Sonderkonstellationen
BKR 2019, S. 386 (gemeinsam mit Lennart Lorenz) - Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken,
FR 2019, S. 393 (gemeinsam mit Dr. Julian Albrecht)