Caroline berät Private Equity und Venture Capital Fonds sowie deren Investoren in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Besteuerung von grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen und Betriebsstätten. Dies umfasst die steuerliche Beratung und Gestaltung komplexer internationaler Geschäftsmodelle, die Optimierung von Steuerstrukturen sowie die Analyse und Minimierung steuerlicher Risiken im grenzüberschreitenden Kontext. Darüber hinaus begleitet Caroline Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich umfassend bei steuerlichen Streitigkeiten mit den Finanzbehörden.
Ausbildung und Karriere
Caroline studierte deutsches und französisches Recht in Potsdam und Paris. Promotionsbegleitend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jens Petersen sowie in der Praxisgruppe Steuerrecht von SMP.
Ihr Rechtsreferendariat absolvierte Caroline am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, mit Stationen u.a. in der Hamburger Finanzverwaltung, am Finanzgericht Hamburg und in der Praxisgruppe Steuerrecht von Freshfields Bruckhaus Deringer.
Caroline ist Mitglied der International Fiscal Association (IFA), des Young IFA Network und des Women in IFA Network (WIN).
Qualifikationen
- Rechtsanwältin
- Dr. iur. (Universität Potsdam)
- LL.B. (Universität Potsdam)
- Licence en droit (Université Paris-Nanterre)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Koreanisch
- Kommentierung §§ 43b, 50g und 50h EStG,
in: Oppel/Martini/Oertel, Internationales Steuerrecht, Dr. Otto Schmidt KG (im Erscheinen) - Ort der Geschäftsleitung und Steuerhinterziehung durch Unterlassen,
FR 2025, 120 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Ort der Geschäftsleitung & Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Verdrängung des Rechtsinstituts der faktischen Geschäftsführung durch den Verfügungsberechtigten i.S.v. § 35 AO,
in: Steuerkritik, Gedächtnisschrift für Andreas Musil (Hrsg. Markus Heintzen, Andreas Richter, Thomas Stapperfend, Christian Waldhoff), Dr. Otto Schmidt KG 2024, S. 387 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Vom Mittelpunkt über die Willensbildung zur Betriebsstätte,
FR 2024, 658 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Voraussetzungen für die Begründung einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte. Anmerkung zum neuen AEAO v. 5.2.2024 zu §§ 10, 12 AO,
DStR 2024, 592 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte. Anmerkung zu FG Berlin-Brandenburg v. 28.6.2023 – 11 K 11108/17,
DStR 2023, 2708 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - My Heart Beats Tax – die 1. Hamburger Summer Time Tax,
IStR 20/2023, II-VI - Geschäftsleitungsbetriebsstätte – Irrtümer und Klarstellungen,
DStR 2023, 305 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Geschäftsleitungsbetriebsstätte: Was man weiß – was man wissen sollte,
Handelsblatt Steuerboard, 26. Januar 2023 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Hinzurechnung von Vorerwerben im neuen ErbSt-Recht,
DB 2022, 1736 (gemeinsam mit Jürgen E. Milatz) - Steuerliche Verlustnutzung im Rückwirkungszeitraum. § 2 Abs. 4 UmwStG: Legitime Missbrauchsbekämpfung oder verfassungswidriges Umstrukturierungshindernis?,
Diss., Nomos Verlag 2021 - Besteuerung des Carried Interest (Teil 2),
DStR 2019, 573 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben) - Besteuerung des Carried Interest (Teil 1),
DStR 2019, 526 (gemeinsam mit Dr. Thomas Töben)