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YSolutions: Transparenzregister-Monitoring – warum Eintragen nicht reicht


Berlin, 1. Februar 2023 - Ist Ihr Transparenzregistereintrag noch richtig? Und wer hält ihn aktuell? Mit einem Monitoring erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Unstimmigkeitsmeldungen und Bußgelder.

Zum 31. Dezember 2022 sind auch die allerletzten Fristen abgelaufen, bis zu denen Unternehmen ihre sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ mit deren persönlichen Daten in das Transparenzregister eintragen mussten. Aber: Die einmalige Eintragung reicht nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Es braucht zudem ein Monitoring, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Unstimmigkeitsmeldungen sowie Bußgelder vermeiden hilft. Dazu bietet YSolutions, eine auf softwaregestützte Rechtsdienstleistungen spezialisierte Unit der Kanzlei YPOG, einen Service an, der sämtliche Transparenzpflichten aus dem GWG abdeckt. Für diese Kombination aus Service und Software wurde Ysolutions Ende 2022 mit dem Best of legal award ausgezeichnet. 

Das Geldwäschegesetz (GWG) verlangt, dass die mitteilungspflichtigen Angaben immer aktuell gehalten werden, denn das Transparenzregister gibt Auskunft darüber, welche Personen eine Organisation letztlich kontrollieren. Das kann nur funktionieren und einen Beitrag zur Ver-meidung von Geldwäsche leisten, wenn es inhaltlich richtig und aktuell ist. Ändert sich z.B. bei einem Unternehmen, bei dem niemand mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, die Geschäftsführung, so muss der Transparenzregistereintrag (und nicht etwa nur das Handelsregister) unverzüglich aktualisiert werden. Die fehlende Aktualisierung der Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten ist also ebenso eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit wie eine komplett fehlende Eintragung. Die Regelbußgelder sind satt: Für eine fehlende Aktualisierung oder eine unrichtige Meldung liegen sie bei rund € 5.000 (hier im Beispiel für ein Unternehmen mit Assets i.H.v. € 50 Mio.), für eine fehlende Eintragung sogar bei € 10.000. Hinzu kommt eine in unserer Rechtslandschaft einmalige Tatsache: Bußgeldentscheidungen über € 200 werden im Internet veröffentlicht und ziehen zudem einen Eintrag in das Gewerbezentralregister nach sich. Wer möchte dort schon auftauchen, zumal beim Thema Geldwäsche? 

Um dies zu vermeiden, kümmert sich YSolutions nicht nur um die erstmalige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister. Mit einem datenbankgestützten Monitoring unterstützt YSolutions auch dabei, die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Über Datenbankschnittstellen werden täglich relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten, wie etwa der Wohnort, gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt nicht nur die Aktualisierung der Daten, sondern der 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen ermöglicht auch die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen sind. Monitoring und Kundenportal werden zum Festpreis von € 240 pro Rechtseinheit und Jahr angeboten.  

Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice erhalten Sie von Martina Rake (info@ysolutions.legal) oder auf http://transparenzregistermonitoring.de.  

Download YSolutions-Pressemitteilung



Wir sind YSolutions - Softwarebasierte Services für Kunden in Rechts- und Compliancefragen

Wir sind eine Unit von YPOG und spezialisiert auf prozess- und technologiebasierte Rechts- und Compliance-Lösungen. Wir helfen Unternehmen dabei, regulatorische Hürden mithilfe intelligenter und schlanker Services zu überwinden. Unsere Mitarbeiter sind Experten darin, Probleme zu verstehen und sie mit unseren Services so zu lösen, dass unsere Kunden sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 
Wenn es um Regulierung geht: YSolutions has your back!

 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandant:innen. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen,
Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in vier Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.