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Presse | Transparenzregister: Achtung! Mitteilungsfristen enden.

Geschrieben von YPOG | 14. November 2022

Berlin Mit YPOG die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Bußgelder vermeiden  

Der Gesetzgeber macht ernst: In diesem Jahr enden die Mitteilungsfristen, um die „wirtschaftlich Berechtigten“ im Transparenzregister anzugeben:  

  • Für Aktiengesellschaften war die Deadline der 31. März 2022 
  • Für GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) war die Deadline der 30. Juni 2022  
  • Für OHGs und KGs endet die Frist am 31. Dezember 2022. 

Alle Kapitalgesellschaften und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften müssen bis dahin ihre wirtschaftlich Berechtigten ermittelt und (ggf. rückwirkend bis 2017) im Transparenzregister eingetragen haben. Wer die neuen Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzt, muss ab dem kommenden Jahr mit hohen Bußgeldern rechnen.  

Wenn Sie das noch nicht erledigt haben und jetzt schnell und kostengünstig auf der sicheren Seite sein wollen: YSolutions übernimmt das für sie. Den Ersteintrag gibt es bereits für 89 Euro: https://www.ysolutions.legal/transparenzregistereintrag-89. YSolutions bietet einen softwaregestützten Service zur Erfassung, Dokumentation und Übermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister. Zusätzlich können Sie ein laufendes Monitoring beauftragen, das Sie unterstützt, die gesetzlichen Anforderungen auch in Zukunft dauerhaft zu erfüllen.  

Vermeiden Sie Unstimmigkeitsmeldungen, Bußgelder und Ärger mit den Behörden!  

 

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Über YSolutions

YSolutions ist die LegalTech Unit der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei YPOG und hat sich auf softwarebasierte Rechtsdienstleistungen spezialisiert. Sie vereint digitale und kostengünstige Prozesse mit der Sicherheit einer renommierten Anwaltskanzlei. Mehr unter https://www.ysolutions.legal