Seit dem 1. August 2022 hat sich die Landschaft der Gewerbeanmeldungen durch die Einführung von Online-Beurkundungen und -Beglaubigungen verändert. Jetzt ist es möglich Online-Beglaubigungen für die Anmeldung von GmbHs, UGs, AGs, KGaAs und e.K.s zu erhalten, was den Prozess verschlankt und persönliche Termine überflüssig macht. Darüber hinaus sind ab dem 1. August 2023 auch Online-Bescheinigungen für Vereinsregisteranmeldungen möglich. Diese bahnbrechende Entwicklung erstreckt sich auch auf beglaubigte Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen.
In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.