Rechtlich gesehen liegt eine Güterstandsschaukel vor, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst durch einen notariellen Ehevertrag aufgelöst, in eine Gütertrennung umgewandelt und anschließend durch eine weitere notarielle Vereinbarung wieder in den ursprünglichen Güterstand zurückgeführt wird.
Eine clevere Lösung für Ehegatten, die mehr als die schenkungssteuerbefreiten 500.000 € übertragen wollen, bietet die sogenannte Güterstandsschaukel strategische Vorteile.
In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.