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Notary Notes: Episode 14

Wann macht eine Güterstandsschaukel Sinn?

Rechtlich gesehen liegt eine Güterstandsschaukel vor, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst durch einen notariellen Ehevertrag aufgelöst, in eine Gütertrennung umgewandelt und anschließend durch eine weitere notarielle Vereinbarung wieder in den ursprünglichen Güterstand zurückgeführt wird.

Eine clevere Lösung für Ehegatten, die mehr als die schenkungssteuerbefreiten 500.000 € übertragen wollen, bietet die sogenannte Güterstandsschaukel strategische Vorteile.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandant:innen. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen,
Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in vier Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.