Skip to content

Notary Notes: Episode 14

Wann macht eine Güterstandsschaukel Sinn?

Rechtlich gesehen liegt eine Güterstandsschaukel vor, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst durch einen notariellen Ehevertrag aufgelöst, in eine Gütertrennung umgewandelt und anschließend durch eine weitere notarielle Vereinbarung wieder in den ursprünglichen Güterstand zurückgeführt wird.

Eine clevere Lösung für Ehegatten, die mehr als die schenkungssteuerbefreiten 500.000 € übertragen wollen, bietet die sogenannte Güterstandsschaukel strategische Vorteile.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG steht für You + Partners of Gamechangers und zukunftsweisende Steuer- und Rechtsberatung. Die Kanzlei berät auf Zukunftstechnologien fokussierte Unternehmen mit dem Ziel, Wandel als Chance zu nutzen und gemeinsam optimale Lösungen zu schaffen. Das Team von YPOG bietet umfassende Expertise in den Bereichen Funds, Tax, Transactions, Corporate, Banking, Regulatory + Finance, IP/IT/Data Protection, Litigation sowie Corporate Crime + Compliance + Investigations. YPOG ist eine der führenden Adressen in Deutschland für Venture Capital, Private Equity, Fondsstrukturierung und Anwendungen von Distributed Ledger Technology (DLT) in Financial Services. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden regelmäßig von renommierten Publikationen wie JUVE, Best Lawyers, Chambers and Partners, Leaders League und Legal 500 ausgezeichnet. Bei YPOG sind mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Tax Specialists sowie eine Notarin in den Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig. 

Weitere Informationen: www.ypog.law und www.linkedin.com/company/ypog