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Notary Notes: Episode 13

Venture Capital und Ehevertrag? Brauche ich als Gründer:in einen Ehevertrag?

Ohne einen Ehevertrag könnten Gründer zu einem Notverkauf ihrer Unternehmensanteile gezwungen werden oder unter ungünstigen Bedingungen aussteigen müssen.

Dies könnte zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und die Möglichkeiten des Gründers einschränken, das Unternehmen zu günstigen Bedingungen zu verlassen.

Lilly erklärt, welche Lösungen möglich sind, wenn die vollständige Trennung der Vermögenswerte nicht der gewählte Weg ist.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandant:innen. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen,
Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in vier Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.