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Notary Notes: Episode 13

Venture Capital und Ehevertrag? Brauche ich als Gründer:in einen Ehevertrag?

Ohne einen Ehevertrag könnten Gründer zu einem Notverkauf ihrer Unternehmensanteile gezwungen werden oder unter ungünstigen Bedingungen aussteigen müssen.

Dies könnte zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und die Möglichkeiten des Gründers einschränken, das Unternehmen zu günstigen Bedingungen zu verlassen.

Lilly erklärt, welche Lösungen möglich sind, wenn die vollständige Trennung der Vermögenswerte nicht der gewählte Weg ist.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG steht für You + Partners of Gamechangers und zukunftsweisende Steuer- und Rechtsberatung. Die Kanzlei berät auf Zukunftstechnologien fokussierte Unternehmen mit dem Ziel, Wandel als Chance zu nutzen und gemeinsam optimale Lösungen zu schaffen. Das Team von YPOG bietet umfassende Expertise in den Bereichen Funds, Tax, Transactions, Corporate, Banking, Regulatory + Finance, IP/IT/Data Protection, Litigation sowie Corporate Crime + Compliance + Investigations. YPOG ist eine der führenden Adressen in Deutschland für Venture Capital, Private Equity, Fondsstrukturierung und Anwendungen von Distributed Ledger Technology (DLT) in Financial Services. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden regelmäßig von renommierten Publikationen wie JUVE, Best Lawyers, Chambers and Partners, Leaders League und Legal 500 ausgezeichnet. Bei YPOG sind mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Tax Specialists sowie eine Notarin in den Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig. 

Weitere Informationen: www.ypog.law und www.linkedin.com/company/ypog