Seit dem Inkrafttreten des Digitalisierungsgesetzes (DiRUG) am 1. August 2022 ist das Handelsregister für jedermann und ohne Kosten zugänglich.
Aus diesem Grund wurden mit Wirkung zum 1. Juni 2023 die Notariatsordnung und die Handelsregisterverordnung überarbeitet. Nun können Notare bei der Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister die Wohnadresse entweder weglassen oder nachträglich schwärzen. Es ist wichtig, die von den Notaren in Umlauf gebrachten Entwürfe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass nur der Wohnort angegeben wird. Eine versäumte Schwärzung nachträglich zu korrigieren, kann eine Herausforderung darstellen.
Lilly Fiedler gibt wertvolle Einblicke, um die Privatsphäre zu schützen.
In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.