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Notary Notes: Episode 10

Start-up Gründer aufgepasst: Was sollte direkt bei Gründung in den Gesellschaftsvertrag?

Lilly Fiedler geht auf wesentliche Elemente wie Unverfallbarkeitsklauseln ein, die sicherstellen, dass jede:r Gründer:in aktiv beteiligt bleibt. Erfahre, wie diese Klauseln Ihr Engagement an einen bestimmten Zeitraum knüpfen und eine kontinuierliche Beteiligung garantieren, wie z. B. eine Vollzeit-Führungskraft zu bleiben. Sie geht auch auf die Bedeutung von Rechten des geistigen Eigentums ein und erklärt, wie die Widmung dieser Rechte an das Unternehmen den Erfolg revolutionieren kann.

Und zu guter Letzt: Eheliche Güterstandsklauseln, die für verheiratete Gründer:innen relevant sind, um Ihr Start-up bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer Scheidung, abzusichern.

Und jetzt kommt der Clou: Wenn eine Finanzierungsrunde ansteht, erfahre, warum es strategisch sinnvoll sein kann, mit einer Basisvereinbarung zu beginnen und diese mit den Investoren zu verfeinern.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandant:innen. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen,
Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in vier Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.