Worum geht's?
Der Gesetzgeber hat heute (12. Mai 2023) mit den Stimmen von Bundestag und Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz von „hinweisgebenden Personen“, die Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden entdecken, sich aus Angst vor Repressalien damit aber beispielsweise nicht an Vorgesetzte wenden wollen.
Für welche Unternehmen ist das relevant?
Einrichten und Betreiben eines eigenen Hinweisgebersystem ist verpflichtend für…
Was bedeutet das z.B. für Fondsmanager?
Einrichtung und Betrieb eines Hinweisgebersystem sind ab Juni gesetzlich verpflichtend. Ein Hinweisgebersystem besteht – kurz formuliert – aus (1.) einer internen Meldestelle, die (2.) eine Whistleblowing-Hotline zur Verfügung stellt und (3.) aus einer Reihe von Dokumenten, die im Unternehmen zugänglich gemacht werden müssen. Das ist nicht trivial:
Die gute Nachricht: Wir können Ihnen das (fast komplett) abnehmen
Wir bieten über YSolutions, unsere Einheit für softwarebasierte Rechtsdienstleistungen, die Einrichtung und den Betrieb eines Hinweisgebersystems zum Festpreis an – als webbasierte Plattform, die von uns installiert, in Deutschland gehostet und betrieben wird:
Ihr Vorteil
Mit unserer „All-in-One-Lösung“ unterscheiden wir uns von anderen Anbietern im Markt, die meistens „nur“ Software, den Betrieb einer Hotline oder eine Ombudsperson anbieten. Unser Service bedeutet das weitestgehende „Outsourcen“ der gesetzlichen Verpflichtungen.
Unsere Leistungen und Preise
Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.
Zum Vergleich: Der Deutsche Bundestag rechnet (in seiner Gesetzesbegründung) für die Einrichtung einer internen Meldestelle mit rund 12.500 EUR und für den Betrieb mit einem „Erfüllungsaufwand“ von jährlich 5.772 EUR, siehe hier, Seiten 43/44.
Call to Action
Unternehmen, die mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Einrichten eines Hinweisgebersystems verpflichtet sind, sollten rasch handeln: Wenn die Pflicht zur Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle nicht innerhalb von 6 Monaten nach Verkündung erfüllt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen dann auch empfindliche Geldbußen. Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit, uns direkt zu beauftragen, finden Sie auf der eigens eingerichteten Website http://ystle.legal oder direkt hier:
Download YPOG Briefing: Hinweisgeberschutzgesetz | Whistleblowing