BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Kernpunkte für Kapitalverwaltungsgesellschaften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 29. November 2024 eine neue Version ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – AT („AuA 3.0“) veröffentlicht.